Live-Check · KI-Kameras

Kippt Ihre Kamera in Art. 9 / Hochrisiko?

Kameras mit KI-Anteilen — Verbot, Hochrisiko oder allgemeine Videoüberwachung?

2–3 Min Einordnung AI Act & DSGVO

Rechtsstand: August 2026. Orientierende Einordnung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Art. 5 und Anhang III AI Act (VO (EU) 2024/1689; Verbote in Kraft seit 2. Februar 2025; Transparenzpflichten und Aufsicht ab 2. August 2026; die Anhang-III-Hochrisiko-Pflichten (u. a. Biometrie) gelten nach dem AI-Omnibus (in Kraft seit 27. Juli 2026) ab 2. Dezember 2027, in Produkte eingebettete KI ab 2. August 2028) sowie Art. 6 und Art. 9 DSGVO. Der Einzelfall entscheidet.

Was dieser Live-Check Ihnen zeigt

In welches Regime Ihre Kamera fällt, sobald KI im Spiel ist — damit Sie erkennen, ob ein Einsatz zulässig, streng reguliert oder verboten ist, bevor eine Behörde es tut.

Warum das zählt

Schon ein kleiner KI-Anteil in der Kamera kann den rechtlichen Rahmen komplett verschieben. Sobald Personen biometrisch identifiziert werden, entstehen besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO), und das System gilt regelmäßig als Hochrisiko-KI. Bestimmte Einsätze sind seit Februar 2025 sogar ausdrücklich verboten. Sechs Fragen genügen für die erste Einordnung.

Die sechs Fragen

Beantworten Sie jede Frage mit Ja oder Nein. Die Einordnung erscheint automatisch nach der letzten Frage.

Fortschritt0 / 6 beantwortet
Frage 1 · Identifikation

Erkennt oder identifiziert Ihr System einzelne Personen anhand biometrischer Merkmale (Gesicht, Gang, Iris) — beantwortet es also die Frage „Wer ist das?"

Frage 2 · Echtzeit im öffentlichen Raum

Läuft eine solche biometrische Identifikation in Echtzeit, im öffentlich zugänglichen Raum und zu Strafverfolgungs- oder hoheitlichen Zwecken?

Frage 3 · Datenbank-Aufbau

Baut das System eine Gesichts-Datenbank auf, indem es Bilder ungezielt aus dem Internet oder aus Kameramaterial sammelt?

Frage 4 · Emotionserkennung

Wertet das System Emotionen von Menschen am Arbeitsplatz oder in einer Bildungseinrichtung aus?

Frage 5 · Sensible Merkmale

Leitet das System aus biometrischen Daten sensible Eigenschaften ab (z. B. ethnische Herkunft, politische oder religiöse Überzeugung, Gesundheit, sexuelle Orientierung)?

Frage 6 · Nur Analyse ohne Person

Wertet Ihr System Bilder ausschließlich ohne Personen-Identifikation aus — etwa Zählen, Objekt-, Bewegungs- oder Gefahrenerkennung, Kennzeichen ohne Verknüpfung zur Identität?

Was das bedeutet

Rechtsgrundlage

Nächster Schritt

Die Faustregel

„Ein bisschen KI in der Kamera" kippt den Betrieb oft schon in Art. 9 DSGVO und in die Hochrisiko-Klasse — ohne dass es dem Betreiber bewusst ist. Der Trennschnitt ist die biometrische Identifikation: Sobald die Kamera „wer ist das?" beantwortet, gilt das strenge Regime. Reine Analyse ohne Personenbezug bleibt im allgemeinen Videoüberwachungs-Recht — kann nach dem AI Act je nach Zweck dennoch als Hochrisiko einzuordnen sein.

Aktuelle Rechtslage & Rechtsprechung

Für Hersteller und Betreiber von Kameras mit KI: die maßgeblichen Regeln und Entscheidungen — verständlich zusammengefasst, jeweils mit Quelle zum Anklicken. Zuletzt aktualisiert: 4. August 2026.

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