Self-Check · AI Act · CH
AI Act Self-Check (CH)
Strukturelle Reife, AI-Governance & Regulatorische Anschlussfähigkeit
Rechtsstand: 29. Juli 2026. Orientierungs-Selbstprüfung, keine Rechtsberatung. Regulatorische Vorgaben (u. a. AI Act, NIS2-Umsetzung, DORA-RTS/ITS) können sich ändern.
Was dieser Self-Check Ihnen zeigt
AI-Act-Readiness aus Schweizer Perspektive – mit Fokus auf grenzüberschreitende Auswirkungen.
Zweck & Einleitung
Dieser Self-Check dient als pragmatischer Spiegel, um einzuschätzen, wie gut Ihre Organisation auf die Anforderungen des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) vorbereitet ist.
Der Check beleuchtet Risikoklassifizierung, Governance-Strukturen, Dokumentation, Risikomanagement, Datenqualität sowie Verantwortlichkeiten als Provider oder Deployer – mit Fokus auf High-Risk-AI-Systeme (Hochrisiko-Pflichten nach dem AI-Omnibus, VO (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27.7.2026: Anhang III ab 2.12.2027, Anhang I ab 2.8.2028). Die Schweiz hat kein eigenes KI-Gesetz; national greift v. a. das revDSG, EU-Betroffenheit entsteht über den Marktzugang.
Wichtig
Kein offizieller Test, kein Scoring im regulatorischen Sinne, kein Benchmark. Ehrliche Selbsteinschätzung – idealerweise vor einer Konformitätsbewertung oder Prüfung. ★★-Fragen werden doppelt gewichtet. Der Check richtet sich primär an Organisationen mit High-Risk-AI-Systemen.
Schweizer Setting · Vorab-Diagnose
Der Anwendungsbereich des EU AI Act ist breiter als „Sitz in der EU": Er erfasst u. a. Anbieter, die KI-Systeme oder GPAI-Modelle in der EU in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen — unabhängig vom Sitz —, Provider und Deployer mit Sitz/Niederlassung in der EU, sowie extraterritorial Fälle, in denen der Output eines Systems in der EU verwendet wird (Art. 2 AI Act). Schweizer Unternehmen sind daher oft schon dann betroffen, wenn sie KI-Produkte für den EU-Markt entwickeln, bereitstellen, einsetzen oder integrieren — nicht erst über den Output. Die folgenden drei Fragen helfen, Ihre Exposition vor dem operativen Self-Check einzuordnen:
Drei Fragen zur AI-Act-Exposition
- Stellen Sie als Schweizer Unternehmen KI-Systeme oder GPAI-Modelle bereit, die in der EU genutzt oder in EU-Produkte integriert werden — als Provider auf eigenem Markennamen oder als White-Label-Komponente?
- Setzen Sie KI-Systeme ein, deren Output in der EU verwendet wird (z. B. KI-gestützte Entscheidungen für EU-Niederlassungen, EU-Kunden, EU-Bewerber, EU-Versicherungsfälle, EU-Kreditprüfungen)?
- Erhalten Sie von EU-Kunden Anforderungen zu Transparenz, Risikomanagement, Konformitätsbewertung oder Hochrisiko-Klassifizierung nach AI Act (insbesondere für Anwendungen in HR, Bildung, Strafverfolgung, kritischer Infrastruktur, biometrischer Identifikation)?
Wenn Sie eine oder mehr dieser Fragen mit Ja oder Tendenziell ja beantworten: Der folgende operative Self-Check ist für Sie relevant — der AI Act wirkt extraterritorial bereits dann, wenn Ihre KI-Outputs in der EU eingesetzt werden, auch ohne EU-Niederlassung. Bei reiner Inland-Tätigkeit ohne EU-Bezug ist der Self-Check zur Standortbestimmung weiterhin nützlich; verbindliche Pflichten treten in Kraft, sobald sich der EU-Bezug ergibt.
Zuerst: Welche Rolle haben Sie?
Der AI Act verteilt Pflichten nach Rolle. Provider (Sie entwickeln ein System und bringen es unter eigenem Namen in Verkehr) tragen u. a. technische Dokumentation, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, Registrierung, Post-Market-Monitoring. Deployer (Sie setzen ein fremdes System betrieblich ein) tragen v. a. Nutzung nach Gebrauchsanweisung, menschliche Aufsicht im Betrieb, Log-Aufbewahrung, Information Betroffener und ggf. eine Grundrechte-Folgenabschätzung.
Beantworten Sie die Fragen aus der Sicht Ihrer Rolle; klar rollenfremde Fragen mit „n/a". Aber: Ein hoher Prozentwert, der vor allem durch viele „n/a" entsteht, ist nur eingeschränkt aussagekräftig — er bildet dann nur einen Ausschnitt Ihrer Pflichten ab.
Antwortoptionen
Vollständig und belastbar umgesetzt, dokumentiert, gelebt und erprobt
Vorhanden, aber lückenhaft, personenabhängig oder ungetestet
Nicht oder kaum vorhanden
Nicht anwendbar (wird bei der Berechnung ignoriert)
Fragebogen
Klicken Sie für jede Frage auf Ja, Teilweise, Nein oder n/a. Die Auswertung erfolgt automatisch nach der letzten Frage. ★★-Fragen werden doppelt gewichtet.
Ihr Ergebnis
Wichtige Begriffe
| Provider | Entwickler/Hersteller eines AI-Systems – trägt die Hauptlast der Pflichten bei High-Risk. |
| Deployer | Nutzer/Einsatzorganisation eines AI-Systems (z. B. Unternehmen, das ein High-Risk-System einsetzt). |
| High-Risk-AI | Systeme in Annex I/III (z. B. Biometrie, Kreditscoring, kritische Infrastruktur) – erfordern Risikomanagement, Dokumentation, Konformitätsbewertung und CE-Markierung. |
| FRIA | Fundamental Rights Impact Assessment – Bewertung der Auswirkungen auf Grundrechte (für bestimmte Deployer obligatorisch). |
| Risikostufen | Rechtlich scharf abgegrenzt sind nur verbotene Praktiken (Art. 5) und High-Risk (Art. 6/Anhang); hinzu kommen Systeme mit Transparenzpflichten (Art. 50). „Limited Risk" und „Minimal Risk" sind gängige beschreibende Sammelbegriffe, keine eigenständig definierten Rechtskategorien. |
KI-Compliance ist kein Dokumentationsprojekt – sie ist der Nachweis, dass Sie wissen, was Ihr System tut, warum, und was passiert, wenn es schiefläuft.
Wissen prüfen
Möchten Sie Ihr Wissen zu diesem Thema testen? Die folgenden Quiz- bzw. Lernkarten-Sets decken den Stoff dieses Stücks ab — jeweils mit Erklärung nach jeder Antwort bzw. Aufdeck-Logik.