Wissensraum · Datenschutz zum Anfassen

Befund per E-Mail: der sichere Weg.

Eine Patientin im Ausland braucht ihre Befunde. Schritt für Schritt: wie die E-Mail sicher wandert — und wo die Rechtslage wirklich steht.

Befund per E-Mail: der sichere Weg — Schritt für Schritt

Eine Patientin im Ausland braucht ihre Befunde. Sehen Sie zu, wie die E-Mail sicher von der Praxis zur Patientin wandert — und was jede Seite dabei tut.

Praxis
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Praxis

Die Praxis legt den Befund als passwortgeschütztes PDF (AES) an.

Passende Entscheidungen & Quellen — zum Anklicken

Österr. Datenschutzbehörde · 16.11.2018 · DSB-D213.692/0001

Einwilligung ersetzt keine Verschlüsselung →

Eine Klinik ließ Patienten in den unverschlüsselten Versand einwilligen. Die Behörde: Ob verschlüsselt wird, ist eine Sicherheitsfrage nach Art. 32 — sie liegt allein beim Verantwortlichen und lässt sich nicht wegwilligen.

DSK · Orientierungshilfe · 16.06.2021

Was beim E-Mail-Versand gilt →

Die gemeinsame Leitlinie der deutschen Aufsichtsbehörden — Transport- und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, risikobasiert nach Art. 5, 25 und 32 DSGVO.

Rechtsprechung · laufend aktualisiert

Alle Urteile zu Art. 32 DSGVO →

Die kuratierte Sammlung der Gerichtsentscheidungen zu den Sicherheitspflichten — auch die aktuellen Verfahren zu unverschlüsselten E-Mails.

Orientierung für den Alltag, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Grundlage ist die Risikobewertung nach Art. 32 DSGVO; bei besonders sensiblen Befunden oder betroffenen Dritten liegt die Schwelle höher.

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