Swiss Room · Lernkarten

Lernkarten Digitalrecht

eIDAS · Data Act · revDSG · ISG · BACS

10–15 Min Lernkarten eIDAS · EUDI

Lernpaar Schweizer Lagen + EU-Sektoren

Diese 50 Lernkarten und der Quiz Teil 2 sind Eins-zu-Eins gepaart: Karte 6.1 vertieft den Begriff, den Frage 6.1 testet — und so weiter durch alle fünf Kategorien (eIDAS, Data Act, revDSG, ISG, BACS).

Empfohlener Workflow: Erst Lernkarten — Begriffe verstehen mit Definition und Praxis-Anker. Dann Quiz Teil 2 — Wissen unter Multiple-Choice-Druck testen. Beide Modi decken denselben Stoff ab, aus zwei Perspektiven.

So funktionieren die Karten

Jede Karte zeigt zuerst eine kurze Beschreibung. Überlegen Sie, welcher Begriff gemeint ist, und klicken Sie zum Aufdecken. Auf der Rückseite: der Begriff, eine kurze Definition mit Praxis-Anker, plus direkter Verweis auf die zugehörige Quiz-Frage. 50 Karten in 5 Kategorien — jede Karte hat einen Quiz-Zwilling.

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Kategorie 6: eIDAS 2.0 / EUDI

6.1

Einheitliches digitales Identitätsinstrument für EU-Bürger.

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Die EUDI Wallet

EU-weit interoperable Wallet-App; Mitgliedstaaten müssen sie ab 2026 anbieten, Bürger müssen sie nicht nutzen.

→ Im Quiz testen: Frage 6.1

6.2

Identität und Attribute digital nachweisen.

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Identitäts- & Attributnachweise

Zwei Nachweisarten: Identitätsnachweis („wer Sie sind“) und Attributnachweis (Alter, Diplom, Führerschein, Berufsqualifikation).

→ Im Quiz testen: Frage 6.2

6.3 ★★

Alle Mitgliedstaaten müssen interoperable Wallets anbieten.

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Interoperabilität & Sicherheit

Technische Kompatibilität EU-weit plus Sicherheitsniveau „hoch“ nach eIDAS — keine Insellösungen einzelner Mitgliedstaaten.

→ Im Quiz testen: Frage 6.3

6.4 ★★

Verifizierbare Nachweise mit höchster Rechtsgültigkeit.

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Digital signiertes Attribut

Qualified Electronic Attestation of Attributes (QEAA): hat dieselbe Rechtswirkung wie eine papierbasiert ausgestellte Attestierung (Art. 45 eIDAS 2.0) und ist in allen Mitgliedstaaten anerkannt — keine „höchste Beweisstufe", sondern rechtliche Gleichstellung.

→ Im Quiz testen: Frage 6.4

6.5 ★★

QES wird über die Wallet kostenlos zugänglich.

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Wird modernisiert und zugänglicher

Qualifizierte elektronische Signatur wird über die Wallet für natürliche Personen zu nicht-beruflichen Zwecken kostenlos nutzbar; Mitgliedstaaten dürfen die Gratis-Nutzung hierauf beschränken.

→ Im Quiz testen: Frage 6.5

6.6

Prioritäre Bereiche sind Gesundheit, Reisen, Behördengänge.

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Gesundheit, Reisen, eGov

Prioritäre Anwendungsfelder (u. a. Gesundheit, Reisen, Behördengänge, Bildungsnachweise) — aus Erwägungsgründen und EU-Pilotprojekten; die Verordnung (EU) 2024/1183 kodifiziert keinen abschliessenden Vierer-Katalog.

→ Im Quiz testen: Frage 6.6

6.7 ★★★

Eigenschaften nachweisen ohne vollständige Datenoffenlegung.

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Selektive Offenlegung

Bürger zeigen nur das Minimum, das nötig ist: bei der selektiven Offenlegung einzelne Attribute, beim weitergehenden Zero-Knowledge-Proof sogar nur die Aussage „über 18“ ohne das Geburtsdatum selbst. Datenminimierung praktisch umgesetzt.

→ Im Quiz testen: Frage 6.7

6.8 ★★

Hohes Sicherheitsniveau mit starker Authentisierung.

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Starke Authentisierung

Mehr-Faktor-Authentisierung; Wallet-App entspricht eIDAS-Sicherheitsniveau „hoch“ (vergleichbar mit Reisepass-Niveau).

→ Im Quiz testen: Frage 6.8

6.9

Signaturen, Siegel, Zeitstempel und Zustelldienste.

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Signatur- & Identitätsdienste

Zu den Vertrauensdiensten gehören u. a. elektronische Signaturen, Siegel, Zeitstempel, elektronische Zustelldienste, Website-Zertifikate und elektronische Attributsbescheinigungen — nicht nur vier Klassen.

→ Im Quiz testen: Frage 6.9

6.10 ★★★

Mitgliedstaaten müssen Wallets anerkennen, keine Nutzungspflicht.

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Staatliche Anerkennung der Wallet

Behörden und große Plattformen (VLOPs nach DSA) müssen die Wallet akzeptieren — Bürger werden nicht zur Nutzung gezwungen.

→ Im Quiz testen: Frage 6.10

Kategorie 7: Data Act / DGA

7.1

Neue Regeln für Zugang zu Daten vernetzter Produkte.

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Zugang zu Daten vernetzter Produkte

Data Act regelt den Zugang zu Daten vernetzter Produkte und verbundener Dienste — personenbezogene UND nicht personenbezogene Daten. Bei Personendaten bleibt die DSGVO vorrangig zu beachten.

→ Im Quiz testen: Frage 7.1

7.2 ★★

Hersteller müssen Nutzern Zugang zu Gerätedaten geben.

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Nutzerzugang zu Gerätedaten

Hersteller müssen Endnutzer kostenlos Zugriff auf gerätegenerierte Daten gewähren — und an Dritte weitergeben, wenn der Nutzer es verlangt.

→ Im Quiz testen: Frage 7.2

7.3 ★★

Rahmen für europäische Datenräume.

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Vertrauenswürdige Datenräume

Data Governance Act = horizontaler Rahmen für Datenvermittlungsdienste, Datenaltruismus und die Weiterverwendung von Daten öffentlicher Stellen. Sektorale Datenräume (z. B. Gesundheit/EHDS) beruhen auf eigener Gesetzgebung; die Neutralitätspflicht betrifft die Datenvermittlungsdienste.

→ Im Quiz testen: Frage 7.3

7.4

Neutrale Vermittler ohne eigene Datennutzung.

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Neutral vermitteln

Datenvermittlungsdienste (Data Intermediation Services) dürfen Daten nicht selbst monetarisieren — strikte Trennung von Plattform und Datennutzung.

→ Im Quiz testen: Frage 7.4

7.5 ★★

Schutz von KMU vor unfairen Klauseln.

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Fairnesspflichten

Schutz vor missbräuchlichen Vertragsklauseln in B2B-Datennutzungsverträgen, insbesondere zugunsten von KMU.

→ Im Quiz testen: Frage 7.5

7.6 ★★★

Recht auf Wechsel, Gebühren begrenzt.

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Portabilität und Wechselfreiheit

Cloud-Switching-Recht: max. 30 Tage Wechseldauer; Switching-Gebühren ab Januar 2027 vollständig verboten.

→ Im Quiz testen: Frage 7.6

7.7 ★★

Schutzmechanismen für Dateninhaber.

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Schutz bei hohem Risiko

Geschäftsgeheimnisse werden nur mit vereinbarten Schutzmassnahmen offengelegt; die Weitergabe darf im Ausnahmefall ausgesetzt werden, wenn dem Dateninhaber mit hoher Wahrscheinlichkeit schwerer wirtschaftlicher Schaden droht — keine Generalausnahme.

→ Im Quiz testen: Frage 7.7

7.8 ★★★

Wann dürfen Behörden private Daten verlangen?

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Bei außergewöhnlicher Notwendigkeit

Öffentliche Stellen dürfen Daten nur bei gesetzlich definierter außergewöhnlicher Notwendigkeit verlangen — insbesondere bei öffentlichen Notständen; in eng begrenzten weiteren Fällen auch, wenn eine gesetzliche Aufgabe die Daten erfordert und sie nicht rechtzeitig anders beschafft werden können.

→ Im Quiz testen: Frage 7.8

7.9

Praktiken die Wechsel unverhältnismässig erschweren.

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Unfaire Lock-in-Praktiken

Designentscheidungen, die einen Anbieterwechsel unverhältnismässig erschweren — z.B. proprietäre Schnittstellen ohne Migrations-Tools.

→ Im Quiz testen: Frage 7.9

7.10 ★★

Offene Standards für Daten und Cloud.

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Offene Interoperabilitätsstandards

Cloud-Anbieter und Datenraum-Betreiber müssen offene, dokumentierte Schnittstellen unterstützen — Voraussetzung für funktionierende Datenmobilität.

→ Im Quiz testen: Frage 7.10

Kategorie 8: revDSG

8.1

Gesundheitsdaten, biometrische Daten, religiöse Überzeugungen.

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Besonders schützenswerte Personendaten

Beispiel besonders schützenswerter Personendaten nach Art. 5 lit. c revDSG; umfasst auch genetische und biometrische Daten.

→ Im Quiz testen: Frage 8.1

8.2

Art. 19 verlangt Information über Datenbearbeitung.

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Betroffene informieren

Aktive Informationspflicht (Art. 19 revDSG): Zweck, Verantwortlicher, Empfänger müssen vor der Bearbeitung transparent gemacht werden.

→ Im Quiz testen: Frage 8.2

8.3 ★★

Ausdrückliche Einwilligung erforderlich.

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Falls Einwilligung nötig: ausdrücklich

Art. 6 Abs. 7 revDSG: Ist eine Einwilligung erforderlich, muss sie bei Profiling mit hohem Risiko durch private Verantwortliche ausdrücklich erfolgen. Das revDSG verlangt aber nicht generell für jede Bearbeitung eine Einwilligung.

→ Im Quiz testen: Frage 8.3

8.4 ★★★

Bussen bis CHF 250’000 gegen natürliche Personen.

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Natürliche Personen

Im Gegensatz zur DSGVO sanktioniert revDSG primär die verantwortliche natürliche Person (bis CHF 250’000), nicht das Unternehmen.

→ Im Quiz testen: Frage 8.4

8.5 ★★

Art. 16-17 erlauben Transfer nur mit angemessenem Schutz.

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Angemessenes Niveau nötig

Datenexport (Art. 16-17 revDSG) nur in Länder mit angemessenem Schutzniveau (EDÖB-Liste) oder mit Ersatzmechanismen wie Standardvertragsklauseln.

→ Im Quiz testen: Frage 8.5

8.6

Handelt weisungsgebunden für den Verantwortlichen.

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Externer Dienstleister

Auftragsbearbeiter handelt weisungsgebunden für den Verantwortlichen — Cloud-Provider, IT-Dienstleister, Lohnbuchhalterin.

→ Im Quiz testen: Frage 8.6

8.7

Umfassende Information über Bearbeitung und Rechte.

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Zweck, Empfänger, Verantwortlicher

Mindestinhalt der Information nach Art. 19 revDSG — in geeigneter, leicht zugänglicher Form (keine Schriftform vorgeschrieben) und vorgängig zur Bearbeitung.

→ Im Quiz testen: Frage 8.7

8.8 ★★

Art. 24 verpflichtet zur Meldung an den EDÖB.

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EDÖB melden bei hohem Risiko

Art. 24 revDSG: Datenschutzverletzungen mit hohem Risiko unverzüglich an den EDÖB melden, Betroffene wenn nötig direkt.

→ Im Quiz testen: Frage 8.8

8.9 ★★

Automatisierte Bewertung von Leistung, Gesundheit, Verhalten.

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Automatisierte Bewertung persönlicher Merkmale

Profiling (Art. 5 lit. f revDSG): automatisierte Bearbeitung zur Bewertung persönlicher Aspekte (Leistung, Gesundheit, Verhalten). Nicht zwingend „ohne menschliches Eingreifen" — das gehört zur automatisierten Einzelentscheidung. Eine ausdrückliche Einwilligung ist nur nötig, wenn eine Einwilligung überhaupt erforderlich ist.

→ Im Quiz testen: Frage 8.9

8.10 ★★★

Bussen gegen verantwortliche natürliche Personen.

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Natürliche Personen mit Entscheidungsverantwortung

Strafbar sind bestimmte vorsätzliche Verstöße; verantwortlich ist die natürliche Person, die den Verstoß begeht oder kraft ihrer Funktion dafür einzustehen hat. Keine automatische Haftung der gesamten Geschäftsleitung; unter Voraussetzungen kann eine Unternehmensbusse treten.

→ Im Quiz testen: Frage 8.10

Kategorie 9: ISG

9.1

Schutz von Bundesinformationen und -infrastruktur.

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Schutz staatlicher Informationen

Informationssicherheitsgesetz (in Kraft seit 1.1.2024) schützt Bundesinformationen und Bundesinfrastruktur — nicht private Unternehmensdaten.

→ Im Quiz testen: Frage 9.1

9.2

Klassifizierungsstufen des Bundes?

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INTERN, VERTRAULICH, GEHEIM

Drei Klassifizierungsstufen für schutzbedürftige Bundesinformationen: INTERN, VERTRAULICH, GEHEIM. Nicht schutzbedürftige Informationen bleiben unklassifiziert bzw. öffentlich zugänglich — das ist keine eigene Geheimhaltungsstufe.

→ Im Quiz testen: Frage 9.2

9.3 ★★

Primär Bundesverwaltung und bundesnahe Organisationen.

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Die Bundesverwaltung

Primärer Geltungsbereich: Bundesverwaltung und bundesnahe Organisationen (z.B. SBB, Post) bei Erfüllung von Bundesaufgaben.

→ Im Quiz testen: Frage 9.3

9.4 ★★

Methodische Analyse und darauf aufbauende Massnahmen.

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Systematische Bewertung

Risikomanagement nach ISG: methodische Bedrohungs- und Schwachstellenanalyse, darauf aufbauende Schutzmassnahmen — kein Bauchgefühl.

→ Im Quiz testen: Frage 9.4

9.5

Das BACS koordiniert auf Bundesebene.

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BACS (vormals NCSC)

Bundesamt für Cybersicherheit (BACS, vormals NCSC); koordiniert Cybersicherheit auf Bundesebene und veröffentlicht die Mindeststandards.

→ Im Quiz testen: Frage 9.5

9.6 ★★

Strenge Zugangskontrollen und Protokollierung.

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Zugangskontrolle & Protokollierung

Zugriffe auf schützenswerte Informationen sind nachvollziehbar zu protokollieren. Umfang und Granularität richten sich aber nach Schutzbedarf, System und Sicherheitskonzept — nicht jeder Zugriff auf jede Information muss identisch und lückenlos protokolliert werden.

→ Im Quiz testen: Frage 9.6

9.7 ★★

Gesamter Lebenszyklus von Prävention bis Recovery.

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Prävention bis Wiederherstellung

Vier Phasen des klassischen Incident-Lifecycle: Prävention, Erkennung, Reaktion, Wiederherstellung. (Das NIST Cybersecurity Framework hat davon abweichend fünf Kernfunktionen — seit CSF 2.0 sechs, inkl. Govern.)

→ Im Quiz testen: Frage 9.7

9.8

Schutzmassnahmen und Verantwortlichkeiten festhalten.

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Sicherheitskonzept

Sicherheitskonzept mit Schutzmassnahmen, Verantwortlichkeiten und Eskalationswegen. Als Pflichtdokument im Anwendungsbereich des ISG (das gilt nicht pauschal für jedes Schweizer Privatunternehmen — persönlicher/sachlicher Geltungsbereich ist zu prüfen).

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9.9 ★★★

Leitung der Verwaltungseinheit.

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Die Behördenleitung

Letztverantwortung trägt die Leitung der Verwaltungseinheit (Direktor/in eines Bundesamts), nicht IT-Abteilung oder CISO.

→ Im Quiz testen: Frage 9.9

9.10 ★★

Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit.

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Nach CIA-Niveau

Drei Schutzziele: Vertraulichkeit (Confidentiality), Integrität (Integrity), Verfügbarkeit (Availability) — internationaler Standard.

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Kategorie 10: BACS-Minimalstandards (vormals NCSC)

10.1

Basisniveau primär für Betreiber kritischer Infrastrukturen.

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Mindestanforderungen Cybersicherheit (Fokus kritische Infrastrukturen)

Basisniveau für Cybersicherheit; primär für Betreiber kritischer Infrastrukturen — keine direkte Branchenpflicht, aber faktischer Standard.

→ Im Quiz testen: Frage 10.1

10.2

Sensibilisierung und Grundschutz als Fundament.

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Awareness & Basisschutz

Sensibilisierung der Mitarbeitenden plus technischer Grundschutz als Fundament jedes Sicherheitskonzepts — Mensch und Technik gemeinsam.

→ Im Quiz testen: Frage 10.2

10.3

Bekannte Schwachstellen schnell schliessen.

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Zeitnahe Installation

Patch-Management: bekannte Sicherheitslücken in akzeptabler Frist schliessen — kritische Patches innert Tagen, sonst innert Wochen.

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10.4 ★★

3 Kopien, 2 Medien, 1 offsite.

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3-2-1-Regel

Backup-Standard: 3 Kopien auf 2 verschiedenen Medien, 1 davon offline/offsite — Standard-Schutz vor Ransomware.

→ Im Quiz testen: Frage 10.4

10.5 ★★

MFA und Monitoring als technische Basis.

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Passwortmanager, MFA, Monitoring

Passwortmanager und MFA zur Identitätssicherung, Monitoring zur Erkennung (Detection) — technische Basismassnahmen, empfohlene Mindestkonfiguration für jedes Unternehmen, nicht nur kritische Infrastrukturen.

→ Im Quiz testen: Frage 10.5

10.6

Phishing und Angriffe erkennen.

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Social Engineering erkennen

Mitarbeitende müssen Phishing, Pretexting und CEO-Fraud erkennen — Social Engineering bleibt ein häufiger Einstiegspunkt für Cyberangriffe.

→ Im Quiz testen: Frage 10.6

10.7 ★★

Frühzeitige Erkennung und Forensik.

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Vorfälle erkennen

Detection durch SIEM, Logs, Alerts; ohne Erkennung gibt es keine Reaktion — wichtigster Schritt nach Prävention.

→ Im Quiz testen: Frage 10.7

10.8 ★★

Jede Organisation ist selbst verantwortlich.

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Die Organisation selbst

Letztverantwortung für Cybersicherheit liegt immer bei der Organisation, nicht bei externen Dienstleistern oder dem BACS.

→ Im Quiz testen: Frage 10.8

10.9 ★★★

Minimale Rechte für jede Aufgabe.

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Least Privilege

Prinzip der minimalen Rechte: jeder Account erhält nur die Berechtigungen, die für die konkrete Aufgabe nötig sind — kein Domain-Admin im Alltag.

→ Im Quiz testen: Frage 10.9

10.10

Betrieb bei Cybervorfall aufrechterhalten.

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Betriebsfähigkeit sichern

Business Continuity: auch bei Cybervorfall müssen kritische Prozesse weiterlaufen — minimum viable operations definiert.

→ Im Quiz testen: Frage 10.10

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