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Cookie Consent & Banner

Was sich am Banner-Recht voraussichtlich ändert

10–15 Min Einstieg Datenschutz

Was dieser Artikel Ihnen zeigt

Cookie-Banner und Consent-Management verständlich erklärt – was KMU wissen müssen.

Stand
Stand: 30. April 2026. Die hier beschriebenen Änderungen sind Vorschläge im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Digital Legislation Omnibus. Bis zur Verabschiedung gilt die ePrivacy-Richtlinie 2002/58/EG mit nationalen Umsetzungen unverändert. Die ePrivacy-Verordnung wurde am 11. Februar 2026 förmlich aus der legislativen Pipeline zurückgezogen. Vertiefung zum politischen Kräftefeld: Stück Digital Omnibus.

Was sich voraussichtlich 2026/2027 ändern wird

Kernaussage
Der Digital Legislation Omnibus soll die Cookie-Regeln aus der ePrivacy-Richtlinie in die GDPR überführen. Vorgesehen sind neue Bannerpflichten, eine 6-Monats-Sperrfrist nach Ablehnung und standardisierte Layouts. Der Trilog ist offen — Verabschiedung frühestens Ende 2026, realistisch 2027.

Was sich durch den Digital Omnibus voraussichtlich ändert

Bisher regelten ePrivacy-Richtlinie und GDPR das Cookie-Thema gemeinsam, aber getrennt. Die Kommission schlägt vor, die Cookie-Regeln vollständig in die GDPR (neue Art. 88a, 88b) zu integrieren. Wenn der Vorschlag in der heutigen Form Recht würde, ergäbe sich ein einheitlicheres Regelwerk mit höherer Präzision.

VorschlagWas die Kommission vorschlägt
Cookie-IntegrationCookie-Regeln sollen Teil der GDPR werden (Art. 88a, 88b).
6-Monats-SperreNach Ablehnung soll 6 Monate lang keine erneute Einwilligungsanfrage erfolgen dürfen.
One-Click-RejectAblehnung soll mit einem Klick möglich sein — keine versteckten Buttons mehr.
Browser-Level-SignaleAggregierte Messung ohne Einwilligung soll erlaubt werden, wenn nicht zur Profilbildung.
StandardisierungEU-Vorgaben für Bannerlayouts sollen einheitliche Strukturen schaffen.
TransparenzSpeicherdauer, Drittanbieter, Datenübermittlungen sollen explizit ausgewiesen werden.

1. Neue Pflichtangaben im Banner

Folgende Informationen müssen im Cookie-Banner bzw. in der verlinkten Datenschutzerklärung explizit und klar ausgewiesen werden:

Speicherdauer: Wie lange werden Cookies und Tracking-Daten gespeichert?

Drittanbieter: Welche Drittanbieter erhalten Daten? Namentlich, nicht pauschal.

Datenübermittlungen: In welche Länder werden Daten übertragen? Rechtsgrundlage?

Zweckkategorien: Was genau passiert mit den Daten? Werbung, Analyse, Personalisierung klar trennen.

Technisch notwendige Cookies: Klar und nachvollziehbar von optionalen Cookies abgrenzen.

2. Auswirkungen auf KMU

Praktisch bedeuten die Änderungen für den Websitebetrieb:

Alle Consent Management Platform (CMP)-Tools müssen aktualisiert werden

Bannerlayout wird durch EU-Vorgaben eingeschränkt – manipulative Dark Patterns werden verboten

Datenschutztexte müssen neu strukturiert werden

Mehr Fokus auf Server-Side Tracking und cookielose Analytics

6-Monats-Sperre nach Ablehnung erfordert CMP-Anpassung

Schweizer Unternehmen mit EU-Kunden Auch wenn das Schweizer revDSG keine identischen Cookie-Anforderungen hat: Wer eine Website für EU-Nutzer betreibt, unterliegt der GDPR. Die neuen Anforderungen gelten für alle Websites, die EU-Bürger ansprechen – unabhängig vom Unternehmenssitz.

3. Was KMU konkret tun müssen

Cookie-InventarAlle eingesetzten Cookies und Tracking-Tools erfassen. Welche sind technisch notwendig, welche optional?
Tracking reduzierenNicht benötigte Drittanbieter-Scripts entfernen. Jeder Drittanbieter erhöht die Compliance-Last.
Banner aktualisierenCMP auf 6-Monats-Sperre und neue Pflichtfelder konfigurieren. EU-Standardlayout implementieren.
DatenschutzerklärungSpeicherdauern, Drittanbieter und Zwecke explizit ausweisen.
Jährliche ÜberprüfungCookie-Inventar und Banner jährlich auf Aktualität prüfen.

Checkliste

Cookie-Inventar erstellt und dokumentiert

Nicht notwendige Tracking-Scripts entfernt

CMP auf 6-Monats-Sperre konfiguriert

Neue Pflichtangaben im Banner eingebaut

Datenschutzerklärung auf neue Anforderungen aktualisiert

Jährliche Überprüfung im Governance-Kalender eingetragen

Was bedeutet das für KMU — drei Buckets

Bereits jetzt zu tun (geltendes Recht)
  • Cookie-Banner muss aktive Einwilligung einholen (Art. 6 Abs. 1 lit. a GDPR + ePrivacy-Richtlinie).
  • Speicherdauer, Drittanbieter und Zwecke transparent ausweisen.
  • Cookie-Inventar erstellen und dokumentieren.
  • Nicht notwendige Tracking-Scripts evaluieren und ggf. entfernen.
Vorbereiten, Verabschiedung abwarten
  • CMP-Refactoring für One-Click-Reject und 6-Monats-Sperre konzeptionell planen — implementieren erst nach Trilog-Abschluss.
  • Browser-Level-Signal-Unterstützung (Global Privacy Control u.ä.) als Architektur-Option offenhalten.
  • Cookielose Analytics (Plausible, Fathom, Server-Side) als Migrationspfad evaluieren.
Nicht bewegen, bis Klarheit besteht
  • Keine vollständige Banner-Neukonfiguration auf Basis des Kommissions-Vorschlags — der Trilog ist offen, Vorgaben könnten sich substantiell ändern.
  • Verlass auf "Whitelist für aggregierte Statistik ohne Einwilligung" — der Vorschlag wird im Trilog noch verhandelt.
  • Verlass darauf, dass die ePrivacy-Verordnung wiederbelebt wird — sie wurde am 11. Februar 2026 zurückgezogen.

Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung.

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