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DSA & DMA
Praxisleitfaden für Schweizer KMU
Adressaten · Vorabklärung · Tiefe
Primär für
Plattform-Betreiber · Marketplace · Online-Vermittler · Suchmaschinen
Auch hilfreich: Recht · Compliance · Produktverantwortliche
Was vorab klar sein sollte
Plattform-Geschäftsmodell oder digitale Vermittlungsdienste. Klärung der eigenen Rolle (Vermittler / Inhaltsanbieter / Marktplatz).
Tiefenstufe
Vertiefung — Digital Services Act und Digital Markets Act im Überblick.
Nicht der richtige Leitfaden? Wenn Sie keine Plattform und kein digitaler Vermittler sind, ist DSA/DMA für Sie nicht direkt relevant. Stattdessen: Data Act oder eIDAS.
Was dieser Leitfaden Ihnen gibt
- Schnelltest: Bin ich von DSA oder DMA betroffen?
- Pflichten für Plattformanbieter und Nutzer
- Transparenz- und Moderationsanforderungen
- Konsequenzen für Schweizer Unternehmen
Digital Services Act · Digital Markets Act · Pflichten · Chancen · Schweizer Perspektive
Vorbemerkung
Diese Leitfadenreihe ist aus einer spezifischen Perspektive heraus geschrieben: der einer General Counsel / Senior Vice President, die über viele Jahre in leitender Inhouse-Funktion in regulierten Unternehmen gearbeitet hat – in der Schweiz und in der EU. Die Autorin verfügt über eine juristische und betriebswirtschaftliche Ausbildung in der Schweiz und in Deutschland sowie über langjährige operative Erfahrung als interne Rechts- und Compliance-Verantwortliche in internationalen Konzernen und KMU-Umfeldern.
Diese Kombination – juristische Tiefe, operatives Management-Know-how und direkte Erfahrung mit den Realitäten von Lieferketten, Vertragsverhandlungen und Aufsichtsbehörden – ist der Grund, warum die Texte so geschrieben sind, wie sie sind: nicht als formale Gesetzeskommentare, sondern als Arbeitsinstrumente. Sie richten sich gleichzeitig an Führungskräfte, die schnell einordnen müssen, was eine Regulierung für ihr Unternehmen bedeutet, und an Fachabteilungen, die wissen müssen, was operativ zu tun ist.
Der interdisziplinäre Ansatz ist bewusst: Digitale Regulierung berührt gleichzeitig IT, Recht, Procurement, Geschäftsführung, HR und Lieferkette. Eine Perspektive, die nur eine dieser Dimensionen kennt, liefert unvollständige Antworten. Die Leitfäden versuchen, alle relevanten Dimensionen gleichzeitig zu adressieren – mit dem Bewusstsein, dass in der Praxis selten ein Team allein zuständig ist und die wirklichen Herausforderungen meistens an den Schnittstellen entstehen.
Die Perspektive «Schweizer KMU im EU-Kontext» ist nicht zufällig. Sie spiegelt langjährige Arbeit an der Schnittstelle zwischen Schweizer Geschäftspraxis und europäischem Regulierungsrahmen: die Erfahrung, was es konkret bedeutet, wenn ein EU-Kundenvertrag plötzlich DORA-Klauseln enthält, wenn ein Procurement-Fragebogen AI-Act-Anforderungen stellt oder wenn ein Lieferant keine NIS2-konformen Sicherheitsnachweise liefern kann. Diese Leitfäden sind aus genau diesen Situationen heraus entstanden – nicht aus dem Lesen von Gesetzestexten, sondern aus der Erfahrung ihrer Auswirkungen.
Vorwort: DSA und DMA – zwei Gesetze, verschiedene Logiken
DSA und DMA werden oft in einem Atemzug genannt, verfolgen aber fundamental verschiedene Ziele. Der Digital Services Act (DSA) reguliert Inhalte und Verantwortung von Plattformen. Der Digital Markets Act (DMA) reguliert Marktmacht von Tech-Konzernen. Der DSA kann für Schweizer KMU unmittelbar relevant sein, wenn sie in der EU Vermittlungs-, Hosting- oder Plattformdienste anbieten; für viele andere KMU ist er vor allem als Nutzer grosser Plattformen relevant. Der DMA betrifft primär benannte Gatekeeper und wirkt für KMU vor allem mittelbar.
1. Digital Services Act (DSA) – wer ist betroffen?
Der DSA unterscheidet vier Kategorien von Diensteanbietern. Ihre Pflichten skalieren mit der Kategorie.
1.1 Die vier DSA-Kategorien
| Kategorie | Wer fällt darunter | Pflichten | Für Schweizer KMU relevant? |
|---|---|---|---|
| Reine Durchleitung (Mere Conduit) | Internet-Zugangsprovider, DNS-Dienste | Minimale Pflichten; keine aktive Rolle bei Inhalten | Selten direkt |
| Caching | Temporäre Zwischenspeicherung (CDN, Proxies) | Pflichten bei Kenntnis von Rechtswidrigkeiten | Eher für Hosting-Anbieter |
| Hosting (inkl. Online-Plattformen) | Cloud-Anbieter, App-Stores, Marktplätze, Foren, Review-Plattformen | Meldeprozesse, Notice-and-Action, Transparenzberichte | Ja – für viele KMU mit Nutzer-Content |
| Sehr grosse Online-Plattformen (VLOPs) / Sehr grosse Suchmaschinen (VLOSEs) | Plattformen mit >45 Mio. monatlichen EU-Nutzern (z.B. Meta, Google, TikTok) | Maximalpflichten; Algorithmen-Audits, Risikoberichte | Nicht für KMU – aber Sie nutzen diese Plattformen |
1.2 Der Schnelltest: Bin ich als Hosting-Anbieter betroffen?
2. DSA-Pflichten für KMU
2.1 Notice-and-Action: Das Herzstück des DSA
Jeder Hosting-Anbieter – egal wie klein – muss einen funktionierenden Meldeprozess für illegale Inhalte haben. Das ist keine Kann-Bestimmung.
| Anforderung | Was das konkret bedeutet | Was Sie implementieren müssen |
|---|---|---|
| Meldemechanismus | Nutzer müssen illegale Inhalte einfach melden können | Formular oder Schaltfläche bei jedem nutzergenerierten Inhalt |
| Zeitnahe Bearbeitung | Meldungen müssen unverzüglich geprüft und bearbeitet werden | Interner Prozess mit definierten Fristen und Verantwortlichkeiten |
| Rückmeldung an Melder | Melder müssen über die Entscheidung informiert werden | Automatische Bestätigung + Ergebnis-Kommunikation |
| Beschwerdeverfahren | Betroffene Nutzer (deren Inhalte entfernt werden) müssen widersprechen können | Internes Beschwerdeverfahren mit Mindestfristen |
| Aussergerichtliche Streitbeilegung | Zugang zu zertifizierten Streitbeilegungsstellen | Verlinkung auf zugelassene ADR-Stellen in AGB |
2.2 Besondere Pflichten für Online-Marktplätze
Wenn Sie einen Marktplatz betreiben, auf dem Dritte (Händler) verkaufen, gelten verschärfte Pflichten:
Händler-Verifikation: Sie müssen die Identität und Gewerbeanmeldung von Händlern auf Ihrer Plattform überprüfen.
GPSR-Konformität: Sie sind mitverantwortlich dafür, dass auf Ihrer Plattform nur sichere Produkte angeboten werden.
Rückverfolgbarkeit: Händler müssen identifizierbar sein. Anonymer Verkauf ist nicht mehr erlaubt.
Zufällige Prüfungen: Sie müssen stichprobenartig prüfen, ob auf Ihrer Plattform illegale Produkte oder Inhalte vorhanden sind.
2.3 Transparenzpflichten
AGB: Klare, verständliche Nutzungsbedingungen mit Definition erlaubter und verbotener Inhalte.
Empfehlungssysteme: Online-Plattformen müssen die wesentlichen Kriterien ihrer Empfehlungssysteme offenlegen (Art. 27 DSA) — nicht jede algorithmische Sortierfunktion löst diese Pflicht aus.
Werbung: Werbung muss als solche erkennbar sein. Wer bezahlt hat und warum der Nutzer diese Werbung sieht, muss transparent sein.
Jahresbericht (für grössere Anbieter): Anzahl der eingegangenen Meldungen, Entscheidungen, Beschwerden.
2.4 Sanktionsrahmen (DSA)
Der DSA sieht Bussgelder von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes vor (Art. 52 DSA). Für die meisten Schweizer KMU ist das kein direktes, sondern ein mittelbares Risiko (über Anforderungen ihrer Plattform-Kunden); für Plattformbetreiber selbst ist es der zentrale Compliance-Treiber.
3. Digital Markets Act (DMA) – was CH-KMU wissen müssen
Der DMA ist kein Gesetz, das KMU direkt verpflichtet. Er verpflichtet die sogenannten Gatekeepers – Apple, Google, Meta, Amazon, Microsoft, ByteDance. Aber er verändert, was diese Plattformen KMU gegenüber tun dürfen.
3.1 Was Gatekeepers nicht mehr dürfen
| Was verboten ist | Welches Gatekeeper-Verhalten das adressiert | Was das für Sie als KMU bedeutet |
|---|---|---|
| Selbstbevorzugung | Google darf eigene Dienste nicht bevorzugt in Suchergebnissen platzieren | Fairere organische Sichtbarkeit für KMU-Angebote |
| Daten-Kombination ohne Einwilligung | Meta darf nicht alle Daten plattformübergreifend kombinieren | Weniger Targeting-Vorteil für grosse Plattformen |
| Vorinstallation ohne Alternativen | Apple muss Alternativen zum App Store ermöglichen (Sideloading) | Günstigerer App-Vertrieb möglich; weniger Abhängigkeit |
| Erzwungene Interoperabilität | WhatsApp muss für Drittdienste geöffnet werden | Messaging-Interoperabilität für B2B-Kommunikationstools |
| Exklusive Vorinstallation | Android darf Google-Apps nicht exklusiv vorinstallieren | Mehr Chancen für alternative App-Anbieter |
3.2 Was das für Schweizer KMU in der Praxis bedeutet
Die DMA-Wirkung für KMU ist indirekt – aber real:
App-Entwickler: Alternative App-Stores werden möglich. Apple muss Sideloading erlauben. Das kann Distributionskosten (30% App-Store-Gebühr) reduzieren.
E-Commerce: Amazon darf eigene Produkte nicht mehr bevorzugt ranken. KMU-Händler erhalten fairere Sichtbarkeit.
Werbeabhängige Unternehmen: Mehr Transparenz über Preise und Daten in der Werbung. Neue Möglichkeit, Daten zurückzufordern.
Interoperabilitätspflichten: Messaging-Dienste müssen geöffnet werden. Schweizer B2B-Kommunikationstools können potentiell mit WhatsApp Business interoperabel werden.
4. Als KMU auf grossen Plattformen: Ihre Rechte
Dieser Abschnitt wird selten diskutiert: DSA und DMA geben Ihnen als KMU-Nutzer von grossen Plattformen neue Rechte. Nutzen Sie diese.
4.1 Ihre Rechte gegenüber Plattformen (DSA)
Recht auf Widerspruch: Wenn Ihre Inhalte, Produkte oder Anzeigen von einer Plattform entfernt oder eingeschränkt werden, haben Sie das Recht auf eine Begründung und ein Beschwerdeverfahren.
Keine intransparenten AGBs: Plattformen müssen ihre Nutzungsbedingungen klar und verständlich formulieren – und Sie über Änderungen informieren.
Beschwerdestellen: Sie können sich bei zertifizierten Streitbeilegungsstellen beschweren, ohne sofort den Rechtsweg gehen zu müssen.
4.2 Ihre Rechte gegenüber Gatekeepers (DMA)
Datenzugang: Wenn Sie Werbung auf Google oder Meta schalten, haben Sie Anspruch auf detailliertere Daten zu Performance und Preisgestaltung.
Keine Erzwingung von Diensten: Gatekeeper dürfen Sie nicht dazu zwingen, ihre anderen Dienste zu nutzen (z.B. Google Ads als Bedingung für Google Maps-Listung).
Portabilität: Ihre Daten auf Gatekeeper-Plattformen müssen portierbar sein.
5. Typische Fehler
Fehler 1: 'Wir sind zu klein für den DSA'
Der DSA kennt Erleichterungen für sehr kleine Anbieter – aber keine vollständige Ausnahme. Wer nutzergenerierte Inhalte hostet, braucht einen Notice-and-Action-Prozess, egal wie klein die Plattform ist.
Fehler 2: Händler auf der eigenen Plattform nicht verifizieren
Viele B2B-Marktplätze nehmen an, dass Händler-Verifikation nur für B2C-Plattformen gilt. Der DSA unterscheidet nicht. Wenn Dritte über Ihre Plattform verkaufen, müssen Sie ihre Identität und Gewerbeanmeldung verifizieren.
Fehler 3: DMA als irrelevant behandeln
'DMA betrifft nur Google und Apple.' Stimmt – aber die DMA-Verpflichtungen dieser Gatekeepers verändern, was Sie als Plattform-Nutzer verlangen dürfen. Wer nicht weiss, dass Apple jetzt Sideloading erlauben muss oder dass Google Selbstbevorzugung verboten ist, kann seine eigenen Rechte nicht durchsetzen.
Fehler 4: AGB nicht angepasst
Viele Schweizer Plattformbetreiber haben ihre AGB seit Jahren nicht aktualisiert. Der DSA verlangt klare Regeln zu erlaubten und verbotenen Inhalten, zu Moderationsprozessen, zu Beschwerdewegen – und die müssen in den AGB stehen.
6. Branchenprofile
Profil A: Schweizer B2B-Software-Marktplatz
| DSA-Status | Online-Marktplatz. Vollständige DSA-Hosting-Pflichten inklusive Händler-Verifikation. |
|---|---|
| Pflichten | Händler-Identitätsverifikation, Notice-and-Action für illegale Softwareprodukte, Beschwerdeverfahren |
| Priorität | Händler-Onboarding-Prozess überprüfen, AGB aktualisieren, Meldeformular implementieren |
Profil B: Schweizer Community-Plattform / Forum
| DSA-Status | Hosting-Anbieter. Grundpflichten gelten, auch wenn KMU-Erleichterungen verfügbar. |
|---|---|
| Pflichten | Meldemechanismus für illegale Inhalte, Moderationsprozess, Beschwerdeverfahren für entfernte Beiträge |
| Erleichterung | Kleinst- und Kleinunternehmen (< 50 Beschäftigte und ≤ 10 Mio. EUR Jahresumsatz/Bilanzsumme) sind von bestimmten zusätzlichen Plattformpflichten (u. a. Transparenzberichten) ausgenommen. Die 45 Mio. monatlich aktiven EU-Nutzer sind dagegen die VLOP-Schwelle nach oben — nicht die Erleichterungsgrenze. |
Profil C: Schweizer App-Entwickler für EU-Markt
| DMA-Relevanz | Hoch. DMA verpflichtet Apple zu Sideloading und alternative App-Stores in der EU. |
|---|---|
| Chance | Direktvertrieb ohne 30% Apple-Gebühr für iOS-Apps in der EU. Neue Distributions-Kanäle verfügbar. |
| Priorität | Alternative iOS-Distribution evaluieren; Interoperabilitätsoptionen für Messaging beobachten |
7. Was Sie jetzt tun – priorisiert
| Prio | Massnahme | Warum jetzt |
|---|---|---|
| 1 | Prüfen: Hoste ich nutzergenerierte Inhalte oder betreibe ich einen Marktplatz? | Bestimmt, ob DSA-Pflichten gelten. Viele KMU unterschätzen das. |
| 2 | Notice-and-Action-Prozess implementieren | Pflicht für alle Hosting-Anbieter. Kein KMU-Schwellenwert. |
| 3 | AGB aktualisieren | Inhaltsregeln, Moderationsprozesse, Beschwerdewege müssen drin sein. |
| 4 | Händler-Verifikation überprüfen (wenn Marktplatz) | Anonymer Handel ist nicht mehr erlaubt. |
| 5 | DMA-Entwicklungen für eigene Plattformstrategie verfolgen | App-Distribution, Werbedaten, Interoperabilität – Chancen, die sich jetzt öffnen. |
Kontakt & weitere Informationen
| NBK Legal Rechts- und Compliance-Beratung EU-Digitalregulierung · Datenschutz · Cybersicherheit Schweiz · EU | Website www.nbklegal.online Alle Leitfäden der Serie www.nbklegal.online/S_leitfaeden |
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