Swiss Room · Leitfaden 6 von 15
& OPEN DATA
Was dieser Leitfaden Ihnen gibt
Datenräume · Datenmittler · Öffentliche Daten nutzen · Neue Geschäftsmodelle
Diese Leitfadenreihe ist aus einer spezifischen Perspektive heraus geschrieben: der einer General Counsel / Senior Vice President, die über viele Jahre in leitender Inhouse-Funktion in regulierten Unternehmen gearbeitet hat – in der Schweiz und in der EU. Die Autorin verfügt über eine juristische und betriebswirtschaftliche Ausbildung in der Schweiz und in Deutschland sowie über langjährige operative Erfahrung als interne Rechts- und Compliance-Verantwortliche in internationalen Konzernen und KMU-Umfeldern.
Diese Kombination – juristische Tiefe, operatives Management-Know-how und direkte Erfahrung mit den Realitäten von Lieferketten, Vertragsverhandlungen und Aufsichtsbehörden – ist der Grund, warum die Texte so geschrieben sind, wie sie sind: nicht als formale Gesetzeskommentare, sondern als Arbeitsinstrumente. Sie richten sich gleichzeitig an Führungskräfte, die schnell einordnen müssen, was eine Regulierung für ihr Unternehmen bedeutet, und an Fachabteilungen, die wissen müssen, was operativ zu tun ist.
Der interdisziplinäre Ansatz ist bewusst: Digitale Regulierung berührt gleichzeitig IT, Recht, Procurement, Geschäftsführung, HR und Lieferkette. Eine Perspektive, die nur eine dieser Dimensionen kennt, liefert unvollständige Antworten. Die Leitfäden versuchen, alle relevanten Dimensionen gleichzeitig zu adressieren – mit dem Bewusstsein, dass in der Praxis selten ein Team allein zuständig ist und die wirklichen Herausforderungen meistens an den Schnittstellen entstehen.
Die Perspektive «Schweizer KMU im EU-Kontext» ist nicht zufällig. Sie spiegelt langjährige Arbeit an der Schnittstelle zwischen Schweizer Geschäftspraxis und europäischem Regulierungsrahmen: die Erfahrung, was es konkret bedeutet, wenn ein EU-Kundenvertrag plötzlich DORA-Klauseln enthält, wenn ein Procurement-Fragebogen AI-Act-Anforderungen stellt oder wenn ein Lieferant keine NIS2-konformen Sicherheitsnachweise liefern kann. Diese Leitfäden sind aus genau diesen Situationen heraus entstanden – nicht aus dem Lesen von Gesetzestexten, sondern aus der Erfahrung ihrer Auswirkungen.
Der Data Governance Act (DGA, seit September 2023 anwendbar) ist das am wenigsten diskutierte der EU-Digitalgesetze. Das ist ein Fehler – denn er schafft etwas, das für datengetriebene KMU wertvoller sein kann als alle Compliance-Anforderungen zusammen: strukturierten Zugang zu hochwertigen öffentlichen und privaten Datensätzen, die bisher entweder gesperrt oder schwer zugänglich waren.
Dieser Leitfaden beginnt nicht mit Pflichten. Er beginnt mit der Frage: Was können Sie mit dem DGA gewinnen?
Der DGA ergänzt die Open Data Directive und öffnet den Zugang zu Datensätzen, die bisher aus Datenschutz-, Geheimschutz- oder Wettbewerbsgründen gesperrt waren. Das ist eine echte Marktchance für datengetriebene KMU.
| Datenkategorie | Was konkret verfügbar wird | Beispiele für KMU-Nutzung |
|---|---|---|
| Geschützte öffentliche Daten | Daten, die bisher wegen Datenschutz, Urheberrecht oder Geheimnisschutz gesperrt waren, können unter Auflagen zugänglich gemacht werden | Gesundheitsforschung, Sozialstatistiken, anonymisierte Patientendaten |
| Hochwertige öffentliche Datensätze | Spezifische Kategorien müssen kostenlos als Open Data bereitgestellt werden | Geodaten, Wetterdaten, Statistiken, Umweltdaten, Verkehrsdaten |
| Echtzeitdaten | Behörden müssen Echtzeitdaten über APIs bereitstellen | Smart-City-Daten, ÖPNV-Echtzeit, Energiepreise |
| Wissenschaftliche Daten | Forschungsdaten aus öffentlich finanzierten Projekten | Klimadaten, Agrardaten, Materialdaten |
Öffentliche Daten unter dem DGA sind nicht bedingungslos zugänglich. Je nach Sensibilität gelten Nutzungsbedingungen:
Pseudonymisierung: Personenbezogene Daten müssen vor Zugang pseudonymisiert werden.
Sichere Verarbeitungsumgebung: Sensitive Datensätze können nur in zugelassenen technischen Umgebungen verarbeitet werden.
Zweckbindung: Daten dürfen nur für den angegebenen Zweck genutzt werden.
Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Daten Dritter, die Geschäftsgeheimnisse enthalten, dürfen nicht offengelegt werden.
Der DGA schafft eine regulierte Kategorie für Unternehmen, die Datenaustausch zwischen Parteien vermitteln, ohne selbst wirtschaftlichen Nutzen aus den Daten zu ziehen. Das ist sowohl eine Pflicht für bestehende Datenmittler als auch eine Chance für neue Geschäftsmodelle.
| Datenmittler im Sinne des DGA | KEIN Datenmittler |
|---|---|
| Plattformen, die Datengeber und Datennehmer zusammenbringen, ohne selbst Daten zu nutzen | Unternehmen, die Daten für eigene Geschäftszwecke verarbeiten |
| Neutrale Datenbörsen und Datenmarktplätze | Cloud-Anbieter, die nur Speicherung und Verarbeitung anbieten |
| Branchenspezifische Datenaustausch-Dienste (z.B. im Gesundheits- oder Energiesektor) | Vertrauensdienste (die fallen unter eIDAS) |
| Kooperative Daten-Pools ohne kommerzielle Eigennutzung | Unternehmen, die Daten von Dritten kaufen und weiterverkaufen |
Registrierung: Datenmittler müssen sich bei der nationalen Behörde des EU-Mitgliedstaates registrieren, in dem sie tätig sind.
Neutralitätspflicht: Der Datenmittler darf die vermittelten Daten nicht für eigene Zwecke nutzen – auch nicht für das Training von KI-Modellen.
Interoperabilität: Technische Schnittstellen müssen auf offenen Standards basieren.
Transparenz: Preise, Bedingungen und Prozesse müssen transparent und diskriminierungsfrei sein.
Datenschutz: Alle einschlägigen Datenschutzregeln (GDPR) gelten zusätzlich.
Der DGA schafft Marktbedingungen, unter denen neutrale Datenmittler wirtschaftlich attraktiv werden. Warum?
Vertrauen als Wert: Viele Unternehmen sind bereit, Daten zu teilen – aber nur mit neutralen Intermediären, nicht mit potenziellen Wettbewerbern.
Klarer Rechtsrahmen: Bisher war unklar, unter welchen Bedingungen Datenaustausch legal ist. Der DGA schafft Rechtssicherheit.
Schweizer Vorteil: Schweizer Neutralität und Rechtssicherheit sind natürliche Argumente für Datenmittler-Rollen – ähnlich wie im Finanzsektor.
Der DGA schafft einen formalen Rahmen für Organisationen, die Daten für Forschung, öffentliche Gesundheit oder gesellschaftliche Zwecke bereitstellen oder nutzen wollen.
Freiwillige Datenspende: Unternehmen können Betriebsdaten für Forschungszwecke bereitstellen, ohne Eigeninteresse preisgeben zu müssen.
Formaler Schutz: Datenaltruismus-Organisationen sind registriert und kontrolliert. Ihr Risiko als Datenlieferant ist dadurch begrenzt.
Reputationsvorteil: Beiträge zu Forschung und Gemeinwohl werden zunehmend als Qualitätsmerkmal wahrgenommen.
Zugang zu altruistisch bereitgestellten Datensätzen: Forschungsdaten, Gesundheitsdaten, Umweltdaten – die für kommerzielle Zwecke oft nicht zugänglich wären.
Startups und Forschungsunternehmen: Besonders relevant für KMU in frühen Entwicklungsphasen, die auf Trainingsdaten für KI-Modelle angewiesen sind.
Der DGA ist die rechtliche Grundlage für sektorale Datenräume, die der EU-Datenstrategie zufolge bis 2030 in allen Schlüsselsektoren entstehen sollen. Für Schweizer KMU ist die Frage: In welchem Datenraum liegt Ihre Branche?
| Datenraum | Status (2026) | Relevanz für CH-KMU |
|---|---|---|
| Gesundheit (EHDS) | In Aufbau; European Health Data Space Verordnung 2025 verabschiedet | Sehr hoch für MedTech, Pharma, digitale Gesundheitsdienste |
| Industrie / Manufacturing | Gaia-X und European Manufacturing Data Space im Aufbau | Hoch für Maschinenbau, Industrie 4.0, Produktionsdaten |
| Energie | Common European Energy Data Space | Hoch für Energietechnik, Smart Grid, Gebäudetechnik |
| Mobilität | European Mobility Data Space | Mittel bis hoch für Logistik, Fahrzeugtechnik, Smart City |
| Landwirtschaft | Agricultural Data Space (AGRI) | Hoch für Agrartechnik, Precision Farming, Lebensmittelproduktion |
| Finanzen | European Finance Data Space | Hoch für Fintech, Versicherungen, Banken mit EU-Aktivität |
| Tourismus | European Tourism Data Space | Mittel für Hospitality, Buchungsplattformen, Destinationsmanagement |
Zweckbindung: Klare Definition, wofür empfangene Daten genutzt werden dürfen.
Nutzungsrechte: Wer darf die Daten weiterleiten? Unter welchen Bedingungen?
Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen in den Daten.
Löschungspflichten: Wann müssen Daten gelöscht werden? Wie wird die Löschung nachgewiesen?
Geheimnisschutz-Regime: Welches Recht gilt? (Relevant für CH-EU-Datenaustausch)
'Das ist etwas für unsere IT.' Der DGA ist vor allem eine geschäftliche Frage: Welche Daten könnten Sie nutzen, um neue Produkte zu entwickeln oder bestehende zu verbessern? Welche Ihrer Daten könnten anderen Unternehmen nützlich sein? Diese Fragen sind Strategiefragen, keine IT-Fragen.
Beide Rollen sind unterschiedlich reguliert und haben unterschiedliche Konsequenzen. Ein Datenmittler muss sich registrieren und ist streng neutral. Eine Datenaltruismus-Organisation hat andere Anforderungen. Die Verwechslung führt zu falschen Compliance-Maßnahmen.
Der EHDS (European Health Data Space) ist 2025 verabschiedet worden. Der Industrielle Datenraum über Gaia-X ist operativ. Für Schweizer MedTech- oder Industrieunternehmen ist die Frage nicht mehr 'Wann kommt das?', sondern 'Wie beteiligen wir uns?'
Viele Datenaustausch-Vereinbarungen enthalten keine explizite Zweckbindung, keine Löschungspflichten und keinen Geheimnisschutz. Der DGA verlangt das – und ohne diese Klauseln ist Ihr Schutz als Datengeber minimal.
| Prio | Maßnahme | Warum jetzt |
|---|---|---|
| 1 | Datenkatalog-Scan: Welche öffentlichen Datensätze sind für Ihr Geschäftsmodell relevant? | Viele KMU nutzen nicht, was kostenlos verfügbar ist. data.europa.eu ist der Ausgangspunkt. |
| 2 | Branchendatenraum identifizieren: In welchem EU-Datenraum ist Ihr Sektor aktiv? | Frühzeitige Beteiligung gibt Wettbewerbsvorteile und Mitgestaltungsmöglichkeiten. |
| 3 | Prüfen: Betreiben wir einen Dienst, der als Datenmittler qualifiziert? | Unbeabsichtigte Datenmittler-Tätigkeit ohne Registrierung ist ein Compliance-Risiko. |
| 4 | Datenaustausch-Verträge auf DGA-Konformität prüfen | Fehlende Zweckbindung und Geheimnisschutz sind die häufigsten Vertragslücken. |
| 5 | DGA und Data Act als komplementäre Chancen verstehen | Data Act gibt Datenzugang; DGA gibt Infrastruktur. Beide zusammen öffnen neue Märkte. |
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